Grundlage der Kosten für einen Aufenthalt in unserer Einrichtung bildet ein zwischen dem Landesverband der Pflegekassen, dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eisenmoorbad Bad Schmiedeberg-Kur-GmbH abgeschlossener Versorgungsvertrag.

Die Finanzierung der Gesamtkosten setzt sich in der Regel aus einem Eigenanteil der Bewohnerin oder des Bewohners, einem Leistungsanteil der Pflegekasse und bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, aus Leistungen des Sozialhilfeträgers zusammen.

  • Nach § 43 Sozialgesetzbuch XI übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung pauschal

  • Leistungen des Sozialhilfeträgers sind Einzelfallentscheidungen, die Sie direkt bei der für Sie zuständigen Behörde beantragen müssen.
  • Über die pflegegradabhängigen Kosten des Heimaufenthaltes, also auch den zu leistenden Eigenanteil, informieren Sie sich bitte bei der Einrichtungsleitung. Hier werden Sie auch fachkompetent zu allen Fragen der Finanzierung bzw. der Kostenbeteiligungen von Pflegekassen und im Einzelfall des Sozialhilfeträgers beraten.